Kosten Überblick
Erstberatung
Die Kosten für eine Erstberatung sind grundsätzlich frei verhandelbar. Hier kann mit Ihnen ihre
Angelegenheit umfassend erörtert und geklärt werden, welche tatsächlichen und rechtlichen Schritte
in Ihrem Fall zu unternehmen sind. Eine Erstberatung ist gebührenpflichtig, sofern Sie Verbraucher
sind, sind die Kosten jedoch gesetzlich auf maximal 190,- € begrenzt.
Im Regelfall liegt diese jedoch unter der gesetzlichen Höchstgrenze, meist hängt die Höhe der Gebühr
vom Schwierigkeitsgrad und Umfang der Angelegenheit ab. Diese Kosten werden bei einer späteren
Mandatserteilung auf alle weiteren Gebühren in vollem Umfang angerechnet.
Außergerichtliche Tätigkeit
Auch die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung sind grundsätzlich frei verhandelbar. Meist ist
es aber zweckmäßig eine Pauschalvereinbarung unter Orientierung an den gesetzlichen Vorgaben
des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu treffen. So ist gewährleistet, dass im Falle einer
Kostenerstattungspflicht des Gegners für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Beratungshilfe
Sollten Sie die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung nicht aufbringen können, besteht die
Möglichkeit auf Inanspruchnahme der Beratungshilfe. Sie können bei Nachweis ihres
Einkommens/Vermögens bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf
Beratungshilfe stellen. Dort wird ihnen dann ein Beratungshilfeschein ausgehändigt, der für die
außergerichtlichen Kosten verwandt wird. Hier ist von ihnen lediglich eine Gebühr von 10,- € an den
Anwalt zu zahlen.
Prozesskostenhilfe
Soweit sie aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die
Kosten eines Prozesses vor Gericht zu zahlen, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu
beantragen. Diese übernimmt die Kosten der anwaltlichen Vertretung vor Gericht. Bei Verlust des
Prozesses sind allerdings die Kosten der Gegenseite nicht hiervon umfasst.
Rechtschutzversicherung
Soweit Sie rechtschutzversichert sind, wird eine Deckungszusage ihres Rechtsschutzversicherers
eingeholt, die dann die Kosten des Rechtsstreits in vollem Umfang übernimmt.