Kanzlei

Rechtsanwalt Ingmar Warnicke, Lübeck

Rechtsanwalt Ingmar Warnicke

Seit 1999 bin ich als Rechtsanwalt in Lübeck tätig.
Nach dem Abitur am Lübecker Katharineum habe ich in Kiel und Hamburg studiert und meine Referendarzeit in Schleswig-Holstein absolviert.


Meine Vorteile:

  • Individuelle Beratung
  • Kurzfristige Bearbeitung und Erledigung

Überblick Kosten

Erstberatung

Die Kosten für eine Erstberatung sind grundsätzlich frei verhandelbar. Hier kann mit Ihnen ihre Angelegenheit umfassend erörtert und geklärt werden, welche tatsächlichen und rechtlichen Schritte in Ihrem Fall zu unternehmen sind. Eine Erstberatung ist gebührenpflichtig, sofern Sie Verbraucher sind, sind die Kosten jedoch gesetzlich auf maximal 190,- € (zzgl. MwSt) begrenzt. Im Regelfall liegt diese jedoch unter der gesetzlichen Höchstgrenze, meist hängt die Höhe der Gebühr vom Schwierigkeitsgrad und Umfang der Angelegenheit ab. Diese Kosten werden bei einer späteren Mandatserteilung auf alle weiteren Gebühren in vollem Umfang angerechnet.


Außergerichtliche Tätigkeit

Auch die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung sind grundsätzlich frei verhandelbar. Meist ist es aber zweckmäßig eine Pauschalvereinbarung unter Orientierung an den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu treffen. So ist gewährleistet, dass im Falle einer Kostenerstattungspflicht des Gegners für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.


Beratungshilfe

Sollten Sie die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit auf Inanspruchnahme der Beratungshilfe. Sie können bei Nachweis ihres Einkommens/Vermögens bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Dort wird ihnen dann ein Beratungshilfeschein ausgehändigt, der für die außergerichtlichen Kosten verwandt wird. Hier ist von ihnen lediglich eine Gebühr von 15,- € an den Anwalt zu zahlen.


Prozesskostenhilfe

Soweit sie aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten eines Prozesses vor Gericht zu zahlen, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese übernimmt die Kosten der anwaltlichen Vertretung vor Gericht. Bei Verlust des Prozesses sind allerdings die Kosten der Gegenseite nicht hiervon umfasst.


Rechtsschutzversicherung

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, wird eine Deckungszusage ihres Rechtsschutzversicherers eingeholt, die dann die Kosten des Rechtsstreits in vollem Umfang übernimmt.