Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Ingmar Warnicke, Lübeck

Ich helfe Ihnen gerne bei Mietrechtsangelegenheiten, Ärger mit dem Jobcenter (SGB II/Hartz IV), bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, bei Verkehrsunfallangelegenheiten, bei erbrechtlichen Fragen, bei Forderungsdurchsetzungen und allen anderen juristischen Fragestellungen. 

Dabei wird besonderen Wert auf eine kostengünstige Lösung des Problems gesetzt, da das Ergebnis immer wirtschaftlich vertretbar sein muß.
Gerade im Bereich des Mietrechts kann ich meine umfassende Erfahrung aus der Tätigkeit für große Lübecker Wohnungsbauunternehmen zu Ihren Gunsten einsetzen.
Dabei wird Wert darauf gelegt, dass die Mandate zeitnah bearbeitet und im Interesse des Mandanten zum Abschluß gebracht werden.

Hierzu ist ein vertrauensvoller und enger Kontakt zwischen Anwalt und Mandant eine unverzichtbare Voraussetzung. Gerade in Großkanzleien wird dieser Aspekt meist vernachlässigt.

Mietrecht

Das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht umfassen alle rechtlichen Zusammenhänge, die für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter einerseits und Wohnungseigentümern andererseits relevant sind.

Sozialrecht

Sozialrecht ist das Recht, das der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit dient und das versucht, diese Ziele durch die Gewährung von Sozialleistungen durch staatliche Leistungsträger zu verwirklichen.

Kaufrecht

Grundlage des Kaufrechts ist der Kaufvertrag nach § 433 I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Man kann Sachen (z. B. ein Auto) aber auch Rechte (z. B. eine Forderung) erwerben.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts und umfasst alle rechtlichen Inhalte, die im Zusammenhang mit der Staatsverwaltung stehen.

Erbrecht

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen.

Verkehrsunfallrecht

Das Verkehrsunfallrecht behandelt die Fragen der Haftung für Schäden o. a., insbesondere Unfallschäden.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht erstreckt sich auf Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgebern sowie Arbeitgeberverbänden und enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeiter und Angestellte in regulärer Beschäftigung, Ausbildung, Teilzeitarbeit und Heimarbeit.